Vertretung im Familien- und Erbrecht
Im Familien- und Erbrecht umfassen unsere Leistungen Scheidungsverfahren inklusive Geltendmachung von Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie die Ausgestaltung von Eheverträgen. Zudem helfen wir Ihnen bei der Abfassung beziehungsweise Anfechtung von Testamenten sowie beim Eintritt des Erbfalls.
Zusammengefasst sind unsere Tätigkeitsfelder im Familien- und Erbrecht:
- Scheidungsverfahren
- Geltendmachung von Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Versorgungs- und Zugewinnausgleich im Rahmen von Scheidungsverfahren
- Sorge- und Umgangsrecht
- Beratung und Ausgestaltung von Eheverträgen bzw. Scheidungsfolgevereinbarungen
- Beratung bei Eintritt eines Erbfalles
- Beratung bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen Beratung bei Anfechtung von Testamenten und Widerruf von Erbverträgen