Vertretung im Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht stehen im Mittelpunkt der Beratung und Vertretung die Durchsetzung von Leistungsansprüchen aus dem Versicherungsvertrag und die Abwehr von Regressansprüchen wegen behaupteter Obliegenheitsverletzungen, insbesondere
- Überprüfung und Berichtigung fehlerhafter Prämienberechnung
- Abwicklung von Kasko- und Teilkaskoschäden
- Abwehr von Regressansprüchen wegen angeblicher Obliegenheitsverletzungen
(Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt etc.)
- Durchsetzung von Leistungsansprüchen, insbesondere in den Bereichen der Kranken-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung
- Vertretung bei Leistungsablehnung wegen angeblich manipuliertem Unfall